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Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dein Anteil am Erfolg, den du jeden Tag mitbaust.

Dein Arbeitgeber beteiligt dich über Genussrechte am Gewinn. Bis 2.000 € im Jahr bekommst du steuerfrei dazu, nach jedem Jahresabschluss gibt es deinen Gewinnanteil aufs Konto. Ohne Börse, ohne Depot.

Portal auf dem Handy: Anteile, Geschenk, Gewinnquote
1 €
Nennwert je Anteil, kein Börsenkursfeste Bedingungen
2.000 €
im Jahr steuer- und abgabenfrei geschenkt§ 3 Nr. 39 EStG
1.000 €
Ausschüttung im Jahr ohne SteuerabzugFreistellungsauftrag
So kommst du an Anteile

Drei Wege, frei kombinierbar.

Geschenkt

Dein Arbeitgeber kann dir jedes Jahr bis zu 2.000 € in Anteilen schenken, frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben, zusätzlich zu deinem Gehalt. Du nimmst das Geschenk im Portal an.

Mit Zuschuss

Du kaufst selbst Anteile, und dein Arbeitgeber legt etwas drauf, zum Beispiel 25 %. Auch der Zuschuss ist steuerfrei, solange zusammen 2.000 € im Jahr nicht überschritten werden.

Selbst gezeichnet

Aus deinem Netto per Überweisung. Wer vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann sie hier anlegen; dann gilt eine Sperrfrist von sechs Jahren.

Rechner

Was kommt für dich dabei rum?

Probier verschiedene Beträge aus. Die Gewinnquote ist eine Annahme, sie hängt vom Ergebnis deines Arbeitgebers ab.

1.000 €
1.000 €
6 %

Hängt vom Ergebnis deines Arbeitgebers ab und ist nicht garantiert

5 Jahre
Dein eigenes Geld
5.000 €
Geschenkt und Zuschuss, steuerfrei
6.250 €
Deine Anteile am Ende (Nennwert)
11.250 €
Ausschüttungen netto, zusammen
2.025 €
Dein Plus
8.275 €

Vereinfacht: Ausschüttung jedes Jahr auf alle Anteile, 1.000 € Sparer-Pauschbetrag per Freistellungsauftrag, darüber 26,375 % Steuer, keine Kirchensteuer, keine Verlustjahre. „Plus“ = Anteile zum Nennwert + Ausschüttungen − eigenes Geld.

Beispiele

Drei typische Fälle bei 8 % Gewinnquote.

Eigenes GeldAnteileAusschüttung im Jahraufs eigene Geld
Nur geschenkt0 €2.000 €160 €–
Selbst gekauft5.000 €5.000 €400 €8 %
2.000 € geschenkt + 3.000 € selbst3.000 €5.000 €400 €13,3 %

Mit Freistellungsauftrag bleibt bis 1.000 € Ausschüttung im Jahr alles ohne Steuerabzug. Ohne Freistellungsauftrag bleiben netto rund 73,6 %.

Steuern

Steuern? Erledigt dein Arbeitgeber.

  • Geschenkte Anteile bis 2.000 € im Jahr sind frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
  • Ausschüttungen sind Kapitalerträge: 25 % Abgeltungsteuer plus Soli statt deines persönlichen Steuersatzes. Dein Arbeitgeber behält sie ein und führt sie ab.
  • Freistellungsauftrag im Portal: Bis 1.000 € im Jahr (2.000 € für Paare) bleibt alles steuerfrei, wenn du den Betrag nicht schon bei deiner Bank nutzt.
  • Wenig Einkommen, zum Beispiel in der Ausbildung? Über die Steuererklärung (Günstigerprüfung) bekommst du zu viel gezahlte Steuer zurück.
  • Rückzahlung zum Nennwert ist steuerfrei. Verluste kannst du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.

Deine Steuerbescheinigung · Beispiel

Gewinnanteil 2025
180,00 €
Kapitalertragsteuer
− 44,00 €
Solidaritätszuschlag
− 2,42 €
Kirchensteuer 9 %
− 3,96 €
Aufs Konto
129,62 €
Ehrlich gesagt

Eine Gewinnbeteiligung ist kein Sparbuch.

Lies die Bedingungen deines Arbeitgebers, bevor du eigenes Geld anlegst. Geschenkte Anteile kosten dich nichts.

Kein garantierter Ertrag

Macht dein Arbeitgeber keinen Gewinn, gibt es keine Ausschüttung. Nach oben ist der Gewinnanteil meist gedeckelt.

Verluste zählen mit

In einem Verlustjahr sinkt der Rückzahlungsanspruch deiner Anteile anteilig; spätere Gewinne füllen zuerst wieder auf.

Nachrangig

Bei einer Insolvenz werden zuerst alle anderen Gläubiger bedient. Das eingesetzte Geld kann ganz verloren gehen.

Job und Anlage am selben Ort

Leg nur so viel eigenes Geld an, wie du über Jahre entbehren kannst, und verteile dein Erspartes.

Aussteigen

Wie du wieder an dein Geld kommst.

Zurückgezahlt wird immer zum Rückkaufwert: Nennwert abzüglich etwaiger Verlustanteile. An Außenstehende kannst du nicht verkaufen.

Kündigung

Zum Jahresende mit sechs Monaten Frist, nach der Mindesthaltedauer, auch teilweise – direkt im Portal. Ausgezahlt wird nach dem Jahresabschluss, mit deinem letzten Gewinnanteil.

Jobwechsel

Verlässt du das Unternehmen, enden deine Anteile zum Jahresende. Du bekommst Rückkaufwert und Gewinnanteil ausgezahlt. Anteile aus vermögenswirksamen Leistungen haben sechs Jahre Sperrfrist.

Beispiel: Kündigung im März 2029 → Ende 31.12.2029 → Auszahlung nach dem Jahresabschluss, etwa Juni 2030.

Fragen

Was Kolleginnen und Kollegen oft fragen.

Dein Arbeitgeber macht noch nicht mit?

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